Der Landkreis Göttingen setzt diesen Rechtsanspruch für den Bereich der
Ferienbetreuung um und unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte
dabei, ein geeignetes Betreuungsangebot zu finden.
Zum Start des Schuljahres 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch zunächst für
Kinder der 1. Klasse. In den Folgejahren kommt jeweils eine weitere
Klassenstufe hinzu. Der Anspruch umfasst auch Zeiten außerhalb des
Unterrichts und damit grundsätzlich auch die Schulferien. Die Teilnahme an
einer Ferienbetreuung ist freiwillig.
Der Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung umfasst insgesamt acht Wochen
pro Schuljahr. Im Landkreis Göttingen werden hierfür grundsätzlich zwei
Wochen in den Herbstferien, zwei Wochen in den Osterferien und vier
Wochen in den Sommerferien berücksichtigt.
Bei der Umsetzung setzt der Landkreis Göttingen vorrangig auf die bereits
bestehenden und bewährten Ferienbetreuungsangebote von Städten und
Gemeinden, Vereinen, Verbänden und freien Trägern. Diese sollen erhalten,
gestärkt und für Familien besser sichtbar gemacht werden. Neue Angebote
sind lediglich dort vorgesehen, wo Versorgungslücken bestehen oder der
vorhandene Betreuungsbedarf nicht vollständig gedeckt werden kann.
Für Ferienbetreuungsangebote im Rahmen des Rechtsanspruchs können
Kostenbeiträge erhoben werden. Soweit der Landkreis Göttingen hierfür
Kostenbeiträge festsetzt, erfolgt dies einkommensabhängig auf Grundlage
einer Sozialstaffelung. Je nach Einstufung betragen sie zwischen 72 und 180
Euro pro Kind und Betreuungswoche. Für Angebote anderer Träger können
abweichende Regelungen gelten.
Eltern und Erziehungsberechtigte, die für die Herbstferien 2026 kein
passendes Betreuungsangebot finden oder deren Bedarf nicht vollständig
gedeckt werden kann, sollen sich bis zum 09.09.2026 telefonisch unter
0551 525-3773 oder per E-Mail an ferienbetreuung@landkreisgoettingen.de
beim Landkreis Göttingen melden. Weitere Informationen und eine
Übersicht der Angebote finden sich unter
www.landkreisgoettingen.de/ferienbetreuung.
Pressemitteilung 128/2026 des Landkreises Göttingen vom 24.07.2026
