Wichtige Information aus dem Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gleichen
Die Änderung der Personalausweisgebührenverordnung des Bundes sieht neue Gebühren für die Personalausweise ab dem 24. Lebensjahr vor.
Ab dem 01.01.2021 steigen die Gebühren für die Personalausweise mit einer Gültigkeit von 10 Jahren von 28,80 € auf 37,00 €. Dies betrifft alle Personen, die bei der Antragstellung das 24. Lebensjahr vollendet haben.
Darüber hinaus besteht ab dem 01.08.2021 die Pflicht, zwei Fingerabdrücke auf dem Chip der Ausweiskarte speichern zu lassen.
Die bisher ohne Fingerabdrücke beantragten Personalausweise behalten für die Zeit bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Für die Beantragung eines Personalausweises oder andere Angelegenheiten des Einwohnermeldeamtes ist es zwingend notwendig, vorab einen Termin zu vereinbaren.