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Mittwoch, 08.09.2010


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Hochwassermerkblatt

Jeder der von Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen seiner Möglichkeiten und des Zumutbaren verpflichtet, eigene Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und zur Schadensminimierung zu treffen.


Jeder der von Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen seiner Möglichkeiten und des Zumutbaren verpflichtet, eigene Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und zur Schadensminimierung zu treffen.
Auch die Nutzung von Grundstücken ist den möglichen Gefährdungen für Mensch, Umwelt und Sachwerte durch Hochwasser anzupassen (Nieders. Wassergesetz, Abschnitt 3, § 92).
In jedem Fall ist eine Risikovorsorge durch eine Elementarschadenversicherung sinnvoll.

Der Arbeitskreis Hochwasser des Ausschusses für Öffentliche Einrichtungen hat ein Merkblatt entwickelt, dass allen Haushalten, die von Hochwasser betroffen sein können, zur Verfügung gestellt wird.

Dieses Merkblatt soll als kleine Hilfe dienen,auf einen Blick sowohl die wichtigsten Stellen, die bei Hochwasser ständig erreichbar sind, zu finden, als auch einige Hinweise darauf, was im „Falle des Falles“ zu beachten ist.
 
Friedhelm Storek
erstellt am 03.02.2010

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